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Schlüsselzuweisungen für Mühldorf steigen deutlich

Veröffentlicht am 16.12.2016 in MdB und MdL

Finanzministerium stellt für den Landkreis 18 Millionen Euro zur Verfügung

München/ Altötting.   Nach den heute in München dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen werden die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Mühldorf a. Inn im Jahr 2017 gegenüber dem laufenden Jahr um rund 2 Millionen Euro auf 18,1 Millionen Euro ansteigen, so Knoblauch.

Mit den heute vom bayerischen Finanzministerium in München dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen werden die Landkreis-Schlüsselzuweisungen für Mühldorf im Jahr 2017 gegenüber dem laufenden Jahr um rund zwei Millionen Euro auf 18130572 Euro steigen, so Knoblauch, der auch Mitglied im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags ist.

„Im Gegensatz zu den meisten Fördertöpfen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden. Deshalb können die Kommunen über die Verwendung der Mittel frei entscheiden“, erläutert der Abgeordnete. Die positive Nachricht in der Vorweihnachtszeit: „Mehr Schlüsselzuweisungen führen zu mehr finanziellem Handlungsspielraum und damit zu mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Landkreis.“ Die Schlüsselzuweisungen werden mit 3,4 Milliarden Euro in 2017 die mit Abstand höchste Einzelleistung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern sein, der insgesamt 8,9 Milliarden Euro betragen wird, so Knoblauch. Die Schlüsselzuweisungen steigen 2017 gegenüber 2016 um rund 140 Millionen Euro.

Positive Nachrichten gibt es auch für  die einzelnen Gemeinden des Landkreises - sie bekommen insgesamt gut 2 Millionen Euro mehr Schlüsselzuweisungen als vergangenes Jahr  - insgesamt 15915640 Euro.

Anlässlich der Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen für 2017 kritisiert der Abgeordnete Günther Knoblauch: „Während die Einnahmen des Freistaates ständig steigen, sinkt gleichzeitig der prozentual Anteil des kommunalen Finanzausgleichs. Bekamen die Städte und Gemeinden 2008 noch 16,9 Prozent der Einnahmen des Freistaates, waren es 2016 noch 15,3 Prozent und 2017/18 sind es nur noch 15,1 Prozent. Umgerechnet wären dies rund 1,5 Milliarden Euro. Dieses Geld wird den Kommunen also vorenthalten!“

Der Abgeordnete fordert seit Langem, dass Städte und Gemeinden, die besonderes leisten – wie Hallenbad, Freibad, Musikschulen, Erwachsenenbildung, Eisbahnen, Kulturangebote usw. – auch zusätzliche Mittel erhalten sollten. „Können diese freiwilligen Leistungen nicht mehr erbracht werden, stürzt auch die Lebensqualität ab“, so Knoblauch.

INFO: Schlüsselzuweisung

Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen des Staates aus dem kommunalen Finanzausgleich, die steuer- bzw.  umlageschwachen Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen. Da diese Zuweisungen mit keiner Zweckbestimmung verbunden sind, sind sie für die Gemeinden und Landkreise also frei verfügbar und deshalb in den Kommunen besonders begehrt.

Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen wird Folgendes gegenübergestellt: auf der einen Seite die im Wesentlichen durch die Einwohnerzahl bestimmt Aufgabenbelastung der Kommune („Ausgangsmesszahl“), und auf der anderen Seite die Steuerkraft („Steuerkraftmesszahl“) der Stadt, der Gemeinden bzw. die Umlagekraft („Umlagekraftmesszahl“) des Landkreises.

Übersteigt die „Ausgangsmesszahl“ die „Steuerkraftmesszahl“ bzw.  die „Umlagekraftmesszahl“, wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz durch die Schlüsselzuweisungen aufgefüllt, die betreffende Stadt oder Gemeinde, bzw. der betreffende Landkreis erhält Schlüsselzuweisungen.

 

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