SPD Neumarkt St. Veit

Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Günther Knoblauch vom 13.1.2017

Veröffentlicht am 14.01.2017 in MdB und MdL

Staatliche Wohnraumförderung in der Region mangelhaft
„Wohnungspakt Bayern“ bisher ohne nennenswertes Ergebnis – Vorschriften müssen vereinfacht werden

 

Mühldorf/Altötting/Traunstein. Nach wir vor ist die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt verheerend, das erwünschte Ergebnis des 2015 beschlossenen „Wohnungspakt Bayern“ ist bisher ausgeblieben. „Wir müssen dringend mehr bezahlbare Mietwohnungen schaffen“, fordert der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Günther Knoblauch. Um das zu ermöglichen, muss es den Landkreises erlaubt werden, selbst geförderten Mietwohnungsbau zu betreiben, die Förderung für Kommunen muss vereinfacht werden, soweit staatliche Grundstücke zur Verfügung stehen, sollten sie auch für kommunalen Mietwohnungsbau bereitgestellt werden. „Nur so kann es gelingen, dass Wohnen nicht zu einem unbezahlbaren Luxus für Otto-Normalverbraucher wird“, betont Knoblauch.

Denn wie aus einer Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht, bleibt die Trendwende bei der Förderung sozialen Wohnraums durch den  „Wohnungspakt Bayern“ bisher aus. Die Zwischenbilanz des Innenministeriums zeigt, dass bis zum Stichtag am 5. August in der Region lediglich 56 Mietwohnungen und 4 Eigentumswohnungen gefördert wurden. Förderung für Kommunen gab es lediglich im Landkreis Altötting und dort auch nur für zwei Projekte (siehe Anlagen). Weiterhin ergibt die Anfrage, dass die Umsetzung des Wohnungspaktes in ganz Bayern eklatante Schwächen aufweist. Im geförderten Mietwohnungsbau sind gerade einmal 987 Wohneinheiten entstanden – „bei der angespannten Situation am Mietwohnungsmarkt lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Knoblauch.

Die Bilanz des kommunalen Förderprogramms fällt noch deutlich schlechter aus. Angekündigt waren mindestens 1500 neue Wohnungen im Jahr 2016, tatsächlich bewilligt wurden aber nur 121 – 8 Prozent der ursprünglich geplanten Zahl. „Angesichts der Tatsache, dass sich in den vergangenen 15 Jahren die Anzahl der Sozialwohnungen in Bayern ohnehin bereits halbiert hat, und aufgrund dieser Zwischenbilanz ist die angekündigte Trendwende nicht in Sicht“, kritisiert Knoblauch.

INFO Wohnungspakt Bayern:

Die Bayerische Staatsregierung hat am 9. Oktober 2015 den Wohnungspakt Bayern zwischen Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft beschlossen. Der Wohnungspakt umfasst ein staatliches Sofortprogramm (1. Säule) mit 70 Mio. Euro, das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) mit 150 Mio. Euro pro Jahr ab 2016 bis 2019 sowie die Aufstockung der staatlichen Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung (3. Säule) auf insgesamt 401,7 Mio. Euro im Jahr 2016. Die Mittel für die 3. Säule sollen in den Jahren bis 2019 weiter erhöht werden.

Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms (1. Säule) plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und einheimische Bedürftige auf staatlichen und kommunalen Grundstücken.

Das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) wendet sich speziell an die Gemeinden. Mit dem Programm werden die Gemeinden unterstützt, wenn sie entsprechend der örtlichen Notwendigkeit Wohnraum für Menschen schaffen wollen, die sich das aus eigener Kraft nicht leisten können.

Das Angebot der Wohnraumförderung (3. Säule) richtet sich an Wohnungsunter-nehmen, private Investoren und Selbstnutzer sowohl zum Bau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern als auch zum Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum sowie zur baulichen Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus wird der Bau von Wohnheimplätzen für Studierende und für Menschen mit Behinderung mit staatlichen Mitteln unterstützt.

 

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